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BUND für Umwelt und Naturschutz

Autobahn A23: Stellungnahme zu Ausbauplänen der DEGES/Autobahn GmbH

Stellungnahme zu Ausbauplänen der DEGES/Autobahn GmbH hinsichtlich der A23

  • Da Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll, müssen alle Sektoren dazu ihren Beitrag leisten, auch der Verkehrssektor. Das bedeutet unter anderem auch, dass kein weiterer Ausbau oder Neubau von Autobahnen erfolgen darf, sondern dass die öffentlichen Verkehrsmittel gefördert werden sollten, um deren Attraktivität zu erhöhen.
  • Durch den Ausbau der Autobahn erfolgt ein weiterer „Flächenfraß“, der unbedingt aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes zu vermeiden ist.
  • Jede Maßnahme, die PKW-Nutzung gegenüber dem ÖPNV zu privilegieren, ist für die Erreichung der Klimaziele schädlich! Der Ausbau von Fernstraßen und Autobahnen zieht zusätzlichen Kfz-Verkehr an, statt ihn zu reduzieren. Denn die Wahl des Verkehrsmittels der Pendlerinnen erfolgt auch vor dem Hintergrund eines leider immer noch zeitlich deutlich nachteiligen ÖPNV-Angebotes.
  • Das Schienengutachten des Landes Schleswig-Holstein vom März 2021 prognostiziert unter den Voraussetzungen eines Ausbaus und der Taktverdichtung eine deutliche Zunahme des Fahrgastaufkommens. Damit könnte eine Verlagerung von bis zu 35.000 PKW-Nutzerninnen pro Tag von der Straße auf die Schiene erreicht werden. Die behauptete Notwendigkeit des Ausbaus der A23 entfällt unter diesen Bedingungen gänzlich.
  • Der den Ausbauplänen der A 23 zu Grunde liegende Bundesverkehrswegeplan 2030 wird in einem vom BUND in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, als verfassungswidrig eingestuft. Er erfüllt nicht die EU-rechtlichen Vorgaben zur strategischen Umweltprüfung (SUPRL) und widerspricht dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.03.2021.
  • Den Wunsch einer an der A 23 liegenden Gemeinde, einen Lärmschutzdeckel beim Ausbau kostenlos oder zu sehr günstigen Konditionen mitgeliefert zu bekommen, halten wir angesichts der mit den Hamburger Abschnitten gemachten Erfahrungen für nicht realistisch.
  • Die versprochene Verbesserung des Lärmschutzes darf nicht vom Ausbau der A 23 abhängig gemacht werden, sondern muss unabhängig davon erfolgen.

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