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Die Volksfürsorge Lebensversicherung AG zahlt Ihnen eine betriebliche Altersversorgung. Für Sie gelten die Bestimmungen des Betrieblichen Versorgungswerks (BVW).

Die Volksfürsorge Lebensversicherung AG fusioniert mit der Generali Lebensversicherung AG. Der Name Volksfürsorge wird zugunsten der Marke Generali aufgegeben.

Die Generali Deutschland AG ist die neue Zahlstelle für Ihre betriebliche Altersversorgung. Sie erfahren, dass die Generali Deutschland AG Ihre betriebliche Altersversorgung nicht mehr vertragsgemäß anpassen will.

Ihre Rentenklage vor dem Arbeitsgericht Hamburg hat Erfolg (vgl. ArbG Hamburg, 01.212.2016 – 29 Ca 223/16).

Generali Deutschland AG legt Beruft ein. Das Verfahren wird kostenpflichtig abgewiesen (vgl. LAG Hamburg, 15.06.2017 – 7 Sa 6/17).

Generali Deutschland AG legt Revision ein. Das Verfahren wird kostenpflichtig abgewiesen (vgl. BAG, 25.09.2018 – 3 AZR/17). Ihr Urteil ist rechtskräftig. Generali muss Ihnen die zu wenig gezahlte Rente nachzahlen.

Die Generali Lebensversicherung AG wird an die Viridium Gruppe verkauft. Gesellschafter der Viridium Gruppe sind die internationale Beteiligungsgesellschaft Cinven, die Rückversicherungsgruppe Hannover Rück und der Erstversicherungskonzern Generali.

Die Proxalto Lebensversicherung AG verkauft ihr Anlagenvermögen an die Commerz Real, einem Vermögensverwalter der Commerzbank Gruppe.

Die Generali Lebensversicherung AG wird in Proxalto Lebensversicherung AG umbenannt.

Die Proxalto Lebensversicherung AG spaltet ihre Pensionsverpflichtungen an die PLE Pensions GmbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 36, 63263 Neu-Isenburg ab. Rechtsgrundlage ist § 123 Umandlungsgesetz (UmwG).

Im Geschäftsbericht der Proxalto Lebensversicherung AG lesen wir:

»Des Weiteren besteht eine Resthaftungsverbindlichkeit in Höhe von EUR 588,6 Mio. (davon EUR 41,0 Mio. für ehemalige Vorstände und Geschäftsführer), aufgrund der Nachhaftung aus der Abspaltung der PLE Pensions GmbH von der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der damit verbundenen Aufnahme sämtlicher Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern und Organmitgliedern sowie die zugehörigen Ansprüche aus dem erklärten Schuldbeitritt der Generali Deutschland AG.«